Interessenbindungen der Behörden
- Nummer
- 100.6
- Name
- Interessenbindungen der Behörden
- Erlassdatum
- 2. August 2022
- Inkrafttreten
- 2. August 2022
- Art
- Beschluss
- Herkunft
- Behördengeschäft
- Informationen
Das per 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen.
Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.
Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selber. Die Angaben wurden nicht überprüft oder verifiziert, sondern werden im gemeldeten Umfang publiziert.
- Gültig bis
- 30. Juni 2026
Zugehörige Objekte
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100.6_Interessenbindungen_der_Behorden.pdf (PDF, 60.23 kB) | Download | 0 | 100.6_Interessenbindungen_der_Behorden.pdf |