Homeoffice-Reglement
- Nummer
- 130.4
- Name
- Homeoffice-Reglement
- Erlassdatum
- 28. Juni 2022
- Inkrafttreten
- 28. Juni 2022
- Art
- Reglement
- Herkunft
- Behördengeschäft
- Informationen
Es ist ein Ziel der Gemeinde Mettmenstetten, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein. Flexible Arbeitsformen und -zeiten, wie das bereits praktizierte Gleitzeitmodell oder die Möglichkeit für Homeoffice, sind Bestandteile von zeitgemässen Arbeitsbedingungen. Die Gemeinde bietet ihren Mitarbeitenden situativ sowie projekt- und aufgabenbezogen die Möglichkeit an, zeitweise am Heimarbeitsplatz zu arbeiten (Homeoffice). Es besteht allerdings kein Anspruch. Jeder Antrag wird individuell beurteilt; der betriebliche Vorteil muss in jedem Fall im Vordergrund stehen.
Zugehörige Objekte
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