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Homeoffice-Reglement

Nummer
130.4
Name
Homeoffice-Reglement
Erlassdatum
28. Juni 2022
Inkrafttreten
28. Juni 2022
Art
Reglement
Herkunft
Behördengeschäft
Informationen

Es ist ein Ziel der Gemeinde Mettmenstetten, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein. Flexible Arbeitsformen und -zeiten, wie das bereits praktizierte Gleitzeitmodell oder die Möglichkeit für Homeoffice, sind Bestandteile von zeitgemässen Arbeitsbedingungen. Die Gemeinde bietet ihren Mitarbeitenden situativ sowie projekt- und aufgabenbezogen die Möglichkeit an, zeitweise am Heimarbeitsplatz zu arbeiten (Homeoffice). Es besteht allerdings kein Anspruch. Jeder Antrag wird individuell beurteilt; der betriebliche Vorteil muss in jedem Fall im Vordergrund stehen.

Zugehörige Objekte

Name
130.4_Homeoffice-Reglement.pdf Download 0 130.4_Homeoffice-Reglement.pdf